betreuungseinrichtung

Welche Einrichtung ist die richtige für Ihr Kind?

Bei der Entscheidung für eine passende Betreuungseinrichtung kommt es zunächst darauf an, welche am Wohnort vorhanden sind und welche Betreuungsart Ihnen am meisten zusagt.

 

Folgende Überlegungen spielen darüber hinaus eine Rolle:

  • Sie müssen mit Ihrem Kind mehrmals in der Woche ins Hämophilie-Zentrum bzw. zum Kinderarzt fahren, um es spritzen zu lassen. Es ist also wichtig, dass die Betreuungsmöglichkeit – wenn möglich – verkehrsgünstig liegt.
  • Sie werden zumindest in der Anfangszeit eventuell häufiger angerufen und müssen Ihr Kind abholen, weil es sich verletzt hat oder Unsicherheiten bestehen. Der Betreuungsplatz sollte also in der Nähe zum dem Ort sein, an dem Sie sich tagsüber aufhalten (Wohnung, Arbeitsplatz).
  • Eventuell sind auch Geschwisterkinder in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Dann ist es natürlich einfacher, die Kinder gemeinsam betreuen zu lassen.

Für Kinder ab drei Jahren gibt es – natürlich in Abhängigkeit vom Wohnort – eine vielfältige Auswahl an Betreuungsangeboten. Trotz der chronischen Erkrankung Ihres Kindes sind spezielle Einrichtungen mit kleinen Gruppen und besonders ausgebildeten Erziehern nicht unbedingt besser. Der Regelkindergarten um die Ecke kann im Alltag praktischer sein als der Montessori-Kindergarten am anderen Ende der Stadt. Zudem lernt Ihr Kind im nahegelegenen Kindergarten viele in der Nachbarschaft lebende Gleichaltrige kennen. Werden Freundschaften geschlossen, sind Besuche unkomplizierter als bei größeren Entfernungen.

Bedenken Sie außerdem, dass Ihr Kind später vermutlich die Ihrem Wohnort zugeteilte Grundschule besucht. Im Kindergarten in der Nähe kann Ihr Kind also seine späteren Mitschüler kennenlernen. 

    Für alle Kinder in Deutschland gelten die gleichen Gesetze. Auch Kinder mit einer Behinderung und chronisch kranke Kinder haben also selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 2013 haben sogar alle Kinder ab drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.