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Betreuung in der Grundschule

Sie betreuen ein Kind mit der Erbkrankheit Hämophilie oder Eltern haben vor, ein betroffenes Kind in Ihrer Einrichtung anzumelden? Dann stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob das Kind in Ihrer Klasse einer speziellen Betreuung bedarf oder was Sie als aufsichtspflichtige Person im Blick haben müssen. Vielleicht haben Sie auch ein wenig Angst vor der Herausforderung. Schließlich müssen Sie eine ganze Klasse unterrichten und können nicht immer Rücksicht auf ein einzelnes Kind nehmen. Aber keine Sorge, das müssen Sie auch nicht. Wenn Sie ein paar wichtige Dinge beachten und vor allem offen mit den Eltern über die Erkrankung sprechen, können Sie unbesorgt sein.


Hämophilie – kurz und knapp erklärt

Hämophilie – auch Bluterkrankheit genannt – ist eine erblich bedingte chronische Erkrankung. Wenn sich Menschen mit Hämophilie verletzen, bluten sie länger als gesunde Menschen. Aber nur, wenn Sie Ihre Hämophilie nicht behandeln. Im Blut der Betroffenen ist ein bestimmter Blutgerinnungsfaktor in zu geringer Menge vorhanden. Die Folge: Das Blut gerinnt viel langsamer. Hämophilie ist nicht ansteckend und kann heutzutage gut behandelt werden. Bei der gängigsten Therapieform wird der fehlende Gerinnungsfaktor regelmäßig intravenös gespritzt. Kinder im Schulalter erhalten diese Therapie meistens in Form einer Prophylaxe mit einem festgelegten Injektionsschema und sind damit weitgehend vor Blutungen geschützt.


Wie sollen sich Lehrer gegenüber einem Kind mit Hämophilie verhalten?

Grundsätzlich sollten Sie mit dem hämophilen Kind umgehen wie mit jedem anderen Schulkind auch. Mit einer prophylaktischen Therapie ist das Kind gut vor Blutungen geschützt und braucht keine zusätzliche Betreuung. Sprechen Sie – in enger Absprache mit den Eltern und dem betroffenen Kind – mit Ihren Schülerinnen und Schülern über Hämophilie und beziehen Sie diese mit ein. Dies gibt den Kindern Sicherheit im Umgang mit Ihrem hämophilen Schulfreund und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Sollte es dennoch mal zu einer Blutung kommen, muss das hämophile Kind unverzüglich behandelt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Das ist unabhängig davon, ob es eine prophylaktische, also vorbeugende Behandlung oder eine Bedarfsbehandlung erhält.

Lehrerin mit Schülern

    Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, auch um das Kind nicht unnötig zu verängstigen. Kleine äußere Verletzungen lassen sich leicht erkennen und können meist mit einer normalen Wundversorgung behandelt werden.

    Im Lehrerzimmer sollte – nach Absprache mit den Eltern – auf jeden Fall ein Notfallausweis bzw. Informationsblatt (Steckbrief des Kindes) sowie im Kühlschrank das Faktorpräparat hinterlegt werden, wenn es mit diesem behandelt wird. Wenn das Kind schon allein zur Schule geht, sollte es immer eine Kopie des Notfallausweises bei sich tragen.

    Beim Auftreten einer Blutung, bei Gewalteinwirkung auf den Kopf oder Bauchbereich oder bei Veränderungen des Befindens des Kindes, die durch eine Blutung bedingt sein könnten, müssen – auch im Verdachtsfall – die Eltern oder der behandelnde Arzt verständigt werden. Blutungen in diesen Körperregionen müssen so schnell wie möglich behandelt werden. Sofortmaßnahmen sprechen Sie am besten schon im Vorfeld mit den Eltern ab.