RöKo 2025 – Lungenkrebs-Screening mit Niedrigdosis-CT: Wann, wer, wie?

RöKo 2025 Wiesbaden in weißer Schrift mit blauem Hintergrund

Ab dem zweiten Quartal 2026 dürfte das Lungenkrebs-Screening für bestimmte Risikogruppen zur Kassenleistung werden. Zur Qualitätssicherung soll die Befundung computerassistiert sein und nach Lung-RADS-Kriterien mit Volumenverdopplungszeit erfolgen.

Präsentationstag:

29.05.2025

Autor:

biho/ktg

Sprecher:

Jens Vogel-Claussen, Sabine Dettmer, beide MH Hannover

Quelle:

RöKo 2025

Hintergrund

Jens Vogel-Claussen, MH Hannover, äußerte sich zur qualitätsgesicherten Durchführung des Lungenkrebs-Screenings; Sabine Dettmer, MH Hannover, sprach zur strukturierten Befundung nach Lung-RADS22. Bis zur Implementierung des Programms wird es aber noch dauern; Deutschland wartet noch auf die EU-Richtlinie.

Wer darf am Lungen-Screening teilnehmen?

Fachärzt:innen werden Menschen mit den folgenden Voraussetzungen zum LDCT einladen: Menschen zwischen 50-75 Jahren

  • mit 25 Jahren Rauchdauer, mindestens 15 Packungsjahren, die weniger als 10 Jahre Exraucher:in sind, und die
  • innerhalb der letzten 12 Monate kein Thorax-CT bekommen haben. 

Eine Aufklärung der Teilnehmenden über Nutzen und Risiko muss dem Screening vorangehen.

Wie erfolgt die Befundung? 

Anforderungen an die CT sind in der BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Rechtsverordnung vom 17. Mai 2024 festgelegt: 

  • Modellbasierte iterative Bildrekonstruktion oder andere Methoden mit vergleichbarer Dosiseinsparung
  • Isotrope räumliche Auflösung von 0,8-1 Millimeter für Kontraste ab 150 HU (Voxelgröße bei 70-60 % der Auflösung)
  • Software zur interaktiven Darstellung dickerer Schichten und von Dünnschicht-Maximalintensitätsprojektion (MIP)
  • Computerassistierte Software (CAD) für Detektion und Volumetrie von Lungenrundherden; Berechnung der Volumenverdopplungszeit; Speicherung der Auswertung als erweiterte Bilddokumentation zur strukturierten Befundung

„Wir sind auch mit der geforderten Software zur computerassistierten Detektion gut ausgerüstet“, freute sich Vogel-Claussen, MH Hannover. „Hier ist Deutschland ganz vorne.“ 

Die S3-Leitlinie fordert sowohl Erst- als auch Zweitbefundung zur Qualitätssicherung. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Erstbefund ohne computerassistierte Detektion (CAD)
  2. Erstbefund mit CAD
  3. Ergebnis kontroll- oder abklärungsbedürftig: Zweitbefundung durch eine:n weitere:n Radiolog:in, zunächst ohne, dann mit CAD
    1. Gleiche CAD-Software für Erst- und Zweitbefunder:in
    2. Volumenbestimmung der Rundherde; im Follow-Up: Volumenverdopplungszeit
  4. Wenn Erst- und Zweitbefunder:in uneinig: finaler Befund folgt in radiologischer Fallkonferenz
  5. Persönliches Gespräch mit Patient:in durch Radiolog:in

Lung-RADS: Volumenverdopplungszeiten und andere Neuerungen

Die strukturierte Befundung erfolgt nach der Lung CT Screening Reporting & Data System (Lung-RADS) 2022 Klassifikation mit Integration der Volumenverdopplungszeit (Positionspapier Vogel-Claussen et al. 2023).  

Die Lung-RADS-Kriterien sind weitestgehend aus den USA übernommen; in Deutschland kommt die Volumenverdopplungszeit einer Läsion im Follow-Up hinzu. Warum Volumen statt Durchmesser? „Je nach Blickwinkel ist der Durchmesser einer Läsion variabel. Die Schwankungen können zwischen fünf und fünfzehn Millimeter liegen“, warnte Vogel-Claussen. Die im Follow-Up bestimmte Volumenverdopplungszeit einer Läsion liefert außerdem eine verlässlichere Aussage zur Malignität einer Läsion als die Änderung des Durchmessers: Wenn sich das Volumen einer Läsion verdoppelt, verändert sich der Durchmesser nicht dramatisch.

Neu in Lung-RADS 2022 hinzugekommen sind außerdem infektiöse oder entzündliche Befunde, endobronchiale Herde und atypische Lungenzysten als kontrollbedürftige Läsionen.

Sabine Dettmer, MH Hannover, erwartet im Screening „ungefähr zwei Prozent abklärungsbedürftige Läsionen nach Lung-RADS 4a und 4X sowie zwischen vier und neun Prozent kontrollbedürftige Läsionen nach Lung-RADS 4a und 3“. Aus den Befunden resultieren folgende Handlungsbedarfe:

Klassifikation

Befund

Handlungsbefarf

Lung-RADS 0

Unvollständig

Vervollständigung in 3 Monaten

Lung-RADS 1

Negativ

Nächste Screeningrunde

Lung-RADS 2

Gutartig

Nächste Screeningrunde

Lung-RADS 3

Wahrscheinlich gutartig

Kontrolle in 6 Monaten

Lung-RADS 4a

Verdächtig

Kontrolle in 3 Monaten, evtl. PET

Lung-RADS 4b

Sehr verdächtig

Interdisziplinäre Konferenz

Lung-RADS 4X

Sehr verdächtig;
zusätzliche Zeichen für Malignität

Interdisziplinäre Konferenz


    • 1
      BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Rechtsverordnung vom 17. Mai 2024: Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung
    • 2
      Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms Version 4, 2025
    • 3
      Vogel-Claussen J, Blum TG et al. Positionspapier zur Implementierung eines nationalen organisierten Programms in Deutschland zur Früherkennung von Lungenkrebs in Risikopopulationen mittels Low-dose-CT-Screening inklusive Management von abklärungsbedürftigen Screeningbefunden. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart, 2023.