RöKo Digital 2025 – KI-Abrechnung: Was ist möglich?

Obwohl künstliche Intelligenz in der Radiologie zum Teil schon klinischer Standard ist, bleibt ihre Abrechnung in GKV und PKV bisher ungeregelt. Wie ein großes Radiologie-MVZ in Baden-Württemberg damit umgeht, berichtete Henrik Michaely, Karlsruhe, auf dem RöKo Digital 2025.
Präsentationstag: | 12.04.2025 |
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Autor: | kf/ktg |
Sprecher: | Henrik Michaely, MVZ Radiologie Karlsruhe |
Quelle: | RöKo Digital 2025 |
Die Vergütung KI-basierter radiologischer Software-Apps ist derzeit nicht Teil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und damit nicht Bestandteil der GKV-Vergütung. Sie kann privatärztlich erbracht werden, allerdings sieht auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Vergütungsziffer vor.
Für GKV-Patient:innen bleiben ambulanten radiologischen Praxen damit grundsätzlich zwei Möglichkeiten, so Henrik Michaely:
- die Abrechnung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mit wirtschaftlicher Aufklärung der Patient:in und Rechnungsstellung oder
- das interne Inkaufnehmen der Zusatzkosten der KI durch die Praxis ohne Weitergabe an die Patient:innen.
Für den aktuellen Stand zur Vergütung verwies Michaely auf zwei Publikationen von Wigge et al.
Verschiedene KI-Arten – unterschiedliche Vergütung
Michaely unterscheidet drei Arten von KI mit unterschiedlichen Vergütungskonsequenzen:
- KI in Akquisition und Workflow
Hier zahlt der Leistungserbringer selbst, der dafür Durchsatz, Umsatz und Qualität steigert. Die Kostenvarianz ist hoch, die Bezahlmodelle unterscheiden sich (einmalig versus Abo).
- Befundassistenz durch KI
Befundassistenz durch KI spart Zeit, steigert den Durchsatz und die Qualität. Die Abrechnung als IGeL ist aber individuell zu treffen, da Nutzen und Vergütungsmöglichkeit je nach Patient:in variieren.
Michaely gab dafür Beispiele aus seiner Praxis: Eine App wertet auf ihrer App-Plattform alle Schädel-, Prostata- und Knie-MR-Untersuchungen aus. Im PACS wird die App aber nur für Privat- und die IGeL-Patient:innen genutzt. Die Abrechnung sieht wieder anders aus: Für die Schädel-MRT erfolgt die Abrechung der App-Nutzung als IGeL nur bei MS-Patient:innen und Patient:innen über 50 Jahren. Die IGeL-Quote in der Gesamtgruppe liegt bei ungefähr 30%. Derzeit sind die Einnahmen aus PKV und IGeL höher als die Kosten.
Eine weitere App zur Lungen-CT-Auswertung nutzt Michaelys Praxis derzeit nur für Privatpatienten. Der Aufwand für die GKV sei aktuell zu hoch, so Michaely. Die Privat-Abrechnung erfolgt über die 3D-Ziffer der GOÄ (GOÄ-Nr. 5733, Zuschlag für 3D-Darstellung bei Ultraschalluntersuchung, 1,0-fach = 46,63 €).
- Zusatzdaten durch KI
Die KI wird zusätzliche Daten und Zusatznutzen liefern. Beispiele sind komplementäre Marker (z.B. Knochendichte), Biomarker (z.B. Bodyfat, Leber) oder Metadaten (z.B. Hirn-Volumetrie, fraktionelle Flussreserve (FFR) oder Volumen-Verdoppelungszeit (VDT)).
Auch hier ist bisher keine Vergütung über die GKV oder PKV in Sicht.
„Jede radiologische Praxis braucht eine Strategie“, so Michaely. Ein Modell für alle gebe es nicht. „Wie will ich mit der KI umgehen?“ und „Wie kann ich Patienten und Zuweiser einbinden?“ sind Fragen, die sich Radiolog:innen stellen müssten. Das Einbinden der KI braucht Zeit und betrifft das ganze Team. Insgesamt wird die KI das „Produkt Radiologie“ aber aufwerten.