20. Oktober 2023 // Update DMP-Programm T2D und Albumin-Bestimmung

Was ist anders, was bleibt gleich?

Im aktuellen Update des Disease-Management-Programms (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 (T2D) wurden Neuerungen zur Albumin-Bestimmung aufgenommen. Dies betrifft sowohl die Durchführung als auch die Dokumentation. 

Überwachung der Nierenfunktion nach wie vor wichtig

Der Nephropathie bei T2D widmet sich das aktuelle DMP gleich an mehreren Stellen. So ist im Programm klar formuliert, dass „die Ärztin oder der Arzt […] auf Grund des individuellen Risikoprofils (insbesondere Diabetesdauer, Alter, Retinopathie, weitere Begleiterkrankungen) zu prüfen“ [habe], ob eine Patientin oder ein Patient von einer regelmäßigen Bestimmung der Albumin-Kreatinin-Ratio (AKR) im Urin (z. B. einmal jährlich) profitieren kann.“ 

Die Albumin-Kreatinin-Ratio (Deutsch: AKR, Englisch: Urine Albumin Creatinin Ratio, UACR) setzt sich in Leitlinien zunehmend als Messmethode der Wahl zur Detektion einer Albuminurie durch und findet somit nun auch Eingang in das aktuelle DMP. 

Informations-Textblock über UACR-Test, was ist das eigentlich?

Um T2D-Betroffene mit pathologisch erhöhten Albuminwerten im klinischen Alltag zu identifizieren, können nach wie vor die bekannten Albumin-Teststreifen verwendet werden. Dabei reicht der „Nachweis einer normalen Albumin-Kreatinin-Ratio (AKR) oder einer normalen Urin-Albumin-Konzentration im ersten Morgenurin“ zum Ausschluss einer diabetischen Nephropathie aus. Die (neu: mindestens) einmal jährliche Bestimmung der geschätzten (estimated) glomerulären Filtrationsrate (eGFR) bei Patientinnen und Patienten mit T2D bleibt davon unberührt.

Text-Informationen über DMP

Eine Überweisung in die nephrologische Praxis muss veranlasst werden bei einer „Einschränkung der Nierenfunktion (mit einer eGFR auf weniger als 30 ml/min) oder bei deutlicher Progression (jährliche Abnahme der eGFR um 5 ml/min) oder bei hohem oder sehr hohem Progressionsrisiko der diabetischen Nephropathie“. 

Was ändert sich bei Dokumentation, Abrechnung und Erstattung?

Eine Albuminurie wurde bisher im DMP-Softwaremodul dokumentiert, dies hatte jedoch keine Konsequenz in Bezug auf ein Qualitätsziel oder einen Evaluationsparameter. Aus Datenspargründen und im Rahmen einer Neuordnung der Dokumentationsparameter wurde deshalb folgerichtig die Albuminurie, neben anderen Parametern, im aktuellen DMP von der Dokumentationspflicht entbunden.

Diese Neuordnung der Dokumentationsparameter hat keinen Einfluss auf die Durchführung, Abrechnung und Erstattung der Diagnostik der Albuminurie bzw. der eGFR, um eine chronische Nierenerkrankung bei T2D zu identifizieren und eine Therapie einzuleiten. Laborleistungen sind weiterhin nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen. 

Informationen über die GKV-Abrechnung der Urindiagnostik

PP-KER-DE-0300-1