Umfrage zum Grünen Rezept: Es besteht noch Beratungsbedarf

Arzt und Patient schauen auf ein Grünes Rezept

Bereits seit 2004 gibt es die Möglichkeit, rezeptfreie Arzneimittel auf dem Grünen Rezept auszustellen. Doch wie bekannt ist diese Option in der Bevölkerung? Eine aktuelle, repräsentative Befragung* mit mehr als 2000 Personen zeigt: Längst nicht alle Menschen kennen das Grüne Rezept oder sind ausreichend über die Vorteile informiert. Dabei könnten beispielsweise Patientinnen und Patienten mit chronischen Beschwerden wie bei Reizdarmsyndrom oder funktioneller Dyspepsie besonders davon profitieren.
 

Grünes Rezept – was weiß die Bevölkerung?

Mehr als 30 Prozent der Befragten gaben an, noch nichts vom Grünen Rezept gehört zu haben. Nur gut die Hälfte der Personen, die es kennen, haben es bereits mehrfach ausgestellt bekommen. Dabei besteht großes Interesse an Aufklärung: 40 Prozent der Befragten wünschen sich von ihren Ärztinnen und Ärzten mehr Informationen.
 

Darum lohnt sich das Grüne Rezept

Mit dem Grünen Rezept können Ärztinnen und Ärzte rezeptfreie Arzneimittel schriftlich festhalten und empfehlen. So können alle Arzneimittel – unabhängig vom Status der Verschreibungspflicht – in die Beratung einfließen. Die Verordnung auf dem Grünen Rezept dokumentiert die ärztliche Behandlung und unterstreicht den therapeutischen Nutzen.

Auch für Patientinnen und Patienten hat das Grüne Rezept Vorteile: Neben der möglichen Kostenerstattung erhöht eine Verordnung auch das Vertrauen in die Therapieempfehlung. Das kann sich positiv auf die Compliance und somit den Behandlungserfolg auswirken.

 

Außerdem kann mit dem Grünen Rezept sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke auch wirklich das passende Produkt erhalten: Für die Behandlung funktioneller Magen-Darm-Beschwerden eignet sich beispielsweise Iberogast® Classic bei akuten, situativ ausgelösten Beschwerden. Iberogast® Advance ist aufgrund seiner Zusammensetzung eine wirksame Option bei häufig wiederkehrenden und anhaltenden Symptomatiken.
 

Grün und Rot? Erstattung von Iberogast® auf Rezept

Iberogast® wird bei Verordnung auf dem Grünen Rezept von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Ebenfalls gut zu wissen: Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für rezeptfreie Medikamente für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen. Iberogast® Classic kann bei Kindern auf dem Roten Rezept verordnet werden und ist so ab dem 3. bis zum 12. Lebensjahr zuzahlungsfrei.


*Die Befragung im Überblick

Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 05. und 07.01.2026 insgesamt 2082 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.



    Referenzen
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    • 1
      ABDA, Selbstmedikation
    • 2
      Abdel-Aziz H, et al. Planta Med .2017;83(14-15):1130-1140.