RSNA 2025 – BI-RADS Version 2025 – Was ist neu für die MRT?

Präsentationstag: | 3.12.2025 |
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Autor: | mh/ktg |
Sprecher: | Wendy B. DeMartini |
Quelle: | RSNA 2025, M3-CBR09 |
Nach mehrjähriger Überarbeitung – und über 30 Jahre nach der ersten Version – ist im Dezember 2025 die 6. Version des BI-RADS Manual erschienen. Herausgeber ist das American College of Radiology.
Die Neuerungen für die Mamma-MRT präsentierte Wendy B. DeMartini, Professorin am Stanford University School of Medicine. Die Mamma-Bildgebung ist Hauptgegenstand ihrer Forschung.
Überarbeitete Parameter für die Akquisition
- Das vollständige Protokollfür die kontrastverstärkte MRT als Standard ist definiert als: üblicherweise mindestens zwei Sequenzen nach Gabe des Kontrastmittels (KM).
- Das verkürzte Protokollfür die kontrastverstärkte MRT ist definiert als: Akquisitionszeit von weniger als zehn Minuten bei mindestens einer Sequenz nach KM-Gabe.
Neuerungen im BI-RADS-Lexikon
Das Lexikon definiert, wie Gewebeeigenschaften und Befunde optimal zu beschreiben sind. Dies sind einige der wesentlichen Neuerungen:
Zudem seien nahezu alle winzigen Punkte, die KM anreichern, gutartig, so DeMartini. Dass sie in der Regel keinen Eingang in den Befund erhalten, sei angemessen. Für relevante KM-anreichernde Befunde ≤ 5 mm erlauben moderne Techniken die Charakterisierung als
- kleine Raumforderung (erfüllt Kriterien einer Raumforderung)
- kleines fokales NME (=Non-mass enhancement; erfüllt nicht die Kriterien einer Raumforderung)
- Hinzugekommen ist die Form „lobuliert“.
- Bislang als „unregelmäßig“ (irregular) bezeichnete Ränder sollen künftig als „unklar“ (indistinct) bezeichnet werden.
Überarbeitet wurden die Abschnitte zur Lokalisation von Raumforderungen und zu Brust-Implantaten.
Befundung – Aktualisierung der BI-RADS Kategorien 3, 4 und 6
Sie kann verwendet werden für T2-hyperintense, ovale, abgegrenzte Raumforderungen mit homogener interner KM-Anreicherung oder dunklen internen Septen, die nicht neu sind oder zunehmen.
Die Verwendung der Kategorie 3 bei anderen Befunden basiert weiterhin auf individueller und praktischer Erfahrung – hier sei Vorsicht geboten, so DeMartini.
Kategorie 3 sollte nicht bei Untersuchungen zum Ausmaß einer Krebserkrankung verwendet werden. In diesem Szenario sollte hochgestuft werden auf Kategorie 4A, so DeMartini.
Für die Kategorie 4 wurden die Unterkategorien 4A – 4D eingeführt. Diese differenzieren nach Wahrscheinlichkeit des Malignitätsverdachts. Für Mammographie und Ultraschall war diese Unterscheidung bereits etabliert.
Kategorie 6 gilt für Befunde
- mit bekannter, biopsiegesicherter Malignität,
- vor lokaler Therapie,
selbst wenn an der Stelle keine KM-Anreicherung vorliegt.
Für den Umgang mit
Ebenfalls in Kategorie 6 gehören verdächtige zusätzliche nahe Befunde („additional close findings“, ACF), wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Abstand ≤ 2 cm von bekannter Malignität
- Zunahme der Gesamtausdehnung ≤ 2 cm
- Keine Änderung des klinischen Managements
Diese Raumforderungen erfordern eine vollständige Beschreibung einschließlich der Beziehungen zur BI-RADS 6 Indexläsion. Der Begriff "Satellit" sollte vermieden werden.
