Ausschreibungsbedingungen
Bewerbungsberechtigt sind in Deutschland tätige Kliniker*innen/Grundlagenforscher*innen,
insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen. Bewerber*innen haben vor Antragstellung das Einverständnis ihrer jeweiligen Institution mit einer Antragstellung einzuholen. Ausgeschlossen von der Bewerbung sind bereits etablierte Forscherpersönlichkeiten.
Die Förderung beschränkt sich auf das jeweils prämierte wissenschaftliche Forschungsprojekt, bzw. des klar umschriebenen Teilaspekts. Im Allgemeinen findet keine Förderung statt, wenn noch anderweitige Drittmittel zufließen. Ausnahmen sind möglich; sie müssen jedoch vorab schriftlich beantragt und schriftlich genehmigt sein. Die Fördergelder des Deutschen Förderprogramms für Augenheilkunde können ausschließlich an die jeweilige Institution ausgezahlt werden, an der das geförderte Projekt durchgeführt wird. Eine Umwandlung in ein Gehalt oder eine andere Form der Vergütung auf ein privates Konto ist nicht möglich. Das Forschungsprojekt sollte vorrangig in Deutschland durchgeführt werden.
Die Auszahlung der Förderung ist abhängig von der vorherigen Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages durch die jeweilige Institution, in der die Einzelheiten der Gewährung der Förderung geregelt werden.
Die bewilligten Mittel dürfen nur für die in der eingereichten Bewerbung angegebenen Zwecke verwendet werden. Wenn im Bewilligungsschreiben bestimmte Ausgaben abgelehnt oder reduziert wurden, sind diese Vorgaben zu befolgen.
Fördergelder dürfen nicht für Bewirtungs- und Cateringkosten eingesetzt werden.
Der*Die Bewerber*in stimmt mit der Antragsstellung zu, das eingereichte Projekt innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen und zeitnah durchzuführen.
Der*Die Fördersummenempfänger*in ist verpflichtet, Bayer jederzeit auf Verlangen Auskunft über den aktuellen Stand des Projekts zu geben und Bayer bzw. Ihren Beauftragten die Sichtung des Wissenschaftlichen Forschungsprojekts zu ermöglichen.
Bewegliche Sachen, die mit den bewilligten Fördergeldern erworben werden, gehen in das Eigentum der jeweiligen Institution über. Bayer behält sich vor, im Fördervertrag eine anderweitige Regelung zu treffen.
Für derartige bewegliche Sachen ist ein Bestandsverzeichnis zu erstellen, soweit es sich nicht um Verbrauchsmaterial oder Kleinstgeräte handelt, die entsprechend den steuerlichen Richtwerten unter geringwertige Wirtschaftsgüter fallen. Größere Objekte sind mit einem gut sichtbaren Hinweis „Gefördert durch das Deutsche Förderprogramm für Augenheilkunde der Bayer Vital GmbH“ zu versehen.
Reparaturen und sonstige Folgekosten gehen zu Lasten des Empfängers der Förderung bzw. der jeweiligen Institution.
Bayer ist spätestens zehn Monate nach Beendigung des wissenschaftlichen Forschungsprojekts ein Schlussbericht vorzulegen.
Der Schlussbericht soll, je nach Projektart,
- den Projektverlauf sowie für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende Umstände darstellen;
- die Ergebnisse – auch verglichen mit den ursprünglichen Zielen, ggf. mit Hinweisen auf weiterführende Fragestellungen, Möglichkeiten der Verwertbarkeit oder Anwendung und des voraussichtlichen Nutzens beschreiben und bewerten;
- eine Stellungnahme enthalten, ob die Ergebnisse wirtschaftlich verwertbar sind und eine solche Verwertung zu erwarten ist;
- sonstige für die Bewertbarkeit der Förderung wichtige Umstände mitteilen;
- auf bereits erfolgte oder geplante Veröffentlichungen der Ergebnisse hinweisen.
Der Schlussbericht enthält außerdem eine „Kurzfassung“ (ca. 1 Seite) mit Darstellung der wesentlichen Ergebnisse.
Über diese Berichtspflichten hinaus ist Der*Die Fördersummenempfänger*in verpflichtet, Bayer unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein(e) am Projekt maßgeblich Beteiligte(r) die Forschungsinstitution verlässt, die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens sich nachteilig verändern oder die Erreichung der Ziele durch sonstige Umstände gefährdet erscheint.
Die Ergebnisse des geförderten Projektes sind der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei Publikationen, die aus dem geförderten Projekt hervorgehen, soll an deutlich sichtbarer Stelle sowie im Impressum vermerkt werden: „Gefördert durch das Deutsche Förderprogramm für Augenheilkunde der Bayer Vital GmbH.“ Ein entsprechender Hinweis ist auch auf Postern, Einladungen, Programmen oder Presseverlautbarungen anzubringen.
Bayer sind zwei Belegexemplare jeder Veröffentlichung über das geförderte Projekt zu übermitteln.
Bayer kann die Bewilligung von Förderungsgeldern widerrufen, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheids nicht in Anspruch genommen worden sind.
Bayer behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn diese Bewilligungsgrundsätze oder zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen nicht beachtet werden, insbesondere, wenn Mittel nicht entsprechend dem Bewilligungsschreiben verwendet werden oder die Verwendung der Mittel nicht nachgewiesen wird.
Bayer behält sich vor, die Förderung eines Vorhabens aus einem vom/von der Antragsteller(in) zu vertretenden wichtigen Grund einzustellen. Wichtige Gründe sind insbesondere das Ausscheiden des Projektleiters/der Projektleiterin, fehlende Genehmigung durch die Ethikkommission, offensichtliche Undurchführbarkeit des Projektes oder wenn andere, wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens weggefallen sind. Die Rückabwicklung der vom/von der Bewilligungsempfänger(in) eingegangenen Verpflichtungen ist zwischen diesem und Bayer durch besondere Vereinbarung zu regeln.
Sofern im Rahmen des durch das Förderprogramm unterstützten Projekts Erfindungen entstehen, erhält Bayer ein Erstverhandlungsrecht auf eine Lizenz oder Rechtsübertragung.
Zudem wird Bayer ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der Ergebnisse eingeräumt.
Die Bayer Vital GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Antragstellers, Mitantragstellers, seines Kooperationspartners, Rechnungsausstellers, Zeichnungsberechtigten und beauftragter Dritten zur Vertragsabwicklung und -administration sowie ggf. zur Optimierung und Kontrolle der Abrechnungsprozesse und der Qualität, der Erfüllung gesetzlicher und Bayer Vital GmbH interner Dokumentationszwecke. Zu diesen Zwecken wird die Medizin und Markt GmbH Zugriff erhalten. Soweit eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Informationen im In- oder Ausland besteht, kann es auch zur Weitergabe gegenüber den entsprechenden Stellen kommen. Konzerngesellschaften und Dritte können dabei auch außerhalb des EWR ansässig sein. Die Bayer Vital GmbH trägt dafür Sorge, dass auch bei diesen Stellen ein adäquates Datenschutzniveau besteht.
Der*Die Fördersummenempfänger*in trägt dafür Sorge, dass die Bewilligungsgrundsätze sowie zusätzlich mitgeteilte Bedingungen den am geförderten Projekt beteiligten Personen zur Kenntnis gebracht und von ihnen eingehalten werden.
Der*Die Fördersummenempfänger*in führt das Projekt in eigener Verantwortung durch. Er/Sie ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen verantwortlich.
Bayer steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen.
Sofern Bayer aus der Förderung eines Projektes ein Schaden entsteht, wird sie vom/von der Bewilligungsempfänger(in) schadlos gehalten.
Bayer wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus den Fördermitteln Beschäftigten.
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